Informationen zu den aktuellen Impfvereinbarungen

Aktuelle Impfvereinbarungen zu der RSV-Impfung und zu der Men-B-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder

1) RSV-Impfung ab 75 Jahre (ab 60 Jahre bei Indikation)

Aktuell lässt sich die Impfung nur in bestimmten KV-Bereichen über die Ziffer 89137 (ab 75 Jahre) bzw. 89138 (ab 60 Jahre bei vorliegender Indikation) abrechnen.
KV-Bereich In Version enthalten
Baden-Württemberg ab Version 3.23.15 alle Kassen
Bayern ab Version 3.23.22
Berlin aktuelle Version: 3.22.22 / 3.23.9
Brandenburg ab Version 3.23.21
Bremen ab Version 3.23.17
Hamburg ab Version 3.23.13 
Hessen ab Version 3.23.12
Mecklenburg-Vorpommern ab Version: 3.22.22 / 3.23.9
Niedersachsen ab Version 3.23.21
Nordrhein ab Version: 3.22.22 / 3.23.9
Rheinland-Pfalz ab Version 3.24.1
Saarland ab Version 3.23.21
Sachsen ab Version: 3.22.22 / 3.23.9
Sachsen-Anhalt ab Version: 3.22.22 / 3.23.9
Schleswig-Holstein ab Version 3.24.3
Thüringen ab Version 3.23.12
Westfalen-Lippe ab Version 3.23.12

2) Meningokokken B für Säuglinge und Kleinkinder

Aktuell lässt sich die Impfung nur in einigen KV-Bereichen über die Kasse mit Ziffer 89116A/B abrechnen.
Die Abrechnungsziffern sind in den aktuellen Versionen enthalten (3.22.22 / 3.23.9).

KV-Bereich

In Version enthalten

Baden-Württemberg

ab Version 3.23.15 alle Kassen

Bayern

ab Version 3.23.22

Berlin

ab Version 3.24.0

Brandenburg

ab Version 3.24.1

Bremen

ab Version 3.23.17

Hamburg

ab Version 3.23.15

Hessen

ab Version 3.23.21

Mecklenburg-Vorpommern

private Abrechnung, Ausnahme:
Satzungsleistung Mobil Krankenkasse, Novitas BKK, Barmer, AOK Nordost, pronova BKK, IKK die Innovationskasse, SVLFG und TK.
Ziffer: 89020, Verordnung auf Patientennamen

Niedersachsen

ab Version 3.23.21

Nordrhein

ab Version 3.24.0

Rheinland-Pfalz

ab Version 3.24.0

Saarland

ab Version 3.23.21

Sachsen

ab Version 3.23.12

Sachsen-Anhalt

ab Version: 3.22.22 / 3.23.9

Schleswig-Holstein

ab Version 3.23.12

Thüringen

ab Version 3.23.12

Westfalen-Lippe

ab Version 3.24.0

 

 


Welche Programm-Version habe ich und wo kann ich Updates einspielen?

Update noch nicht verfügbar?

In diesem Hilfeartikel erklären wir wie Sie die Ziffer unter "Sitzung" anpassen können:
https://wiki.impfdocne.de/knowledge/wie-kann-man-eine-ziffer-beim-impfen-anpassen
 
Wenn Sie sich nicht in einer dieser KVen befinden, ist die Impfung weiterhin privat abzurechnen.
Beispiel Bayern:
"Bitte beachten: Da mit den Krankenkassen noch keine Einigung über die Vergütung der RSV-Impfung erzielt wurde, erfolgt in Bayern die RSV-Impfung – wie bisher – als Kostenerstattung durch die Krankenkassen. Die Verordnung des Impfstoffs erfolgt per Privatrezept."