Ausstellung eines Covid-19 Impfzertifikates – Fragen zum Honorar

1.  Welches Honorar kann für die Ausstellung eines Covid-Impfzertifikates angesetzt werden? 


Die Honorare sind in der Coronaschutzverordnung festgelegt. Hier heißt es:

„...Die Vergütung der Leistungserbringer nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 6 für die Erstellung einesCOVID-19-Impfzertifikats im Sinne des § 22 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes für eine Person, die von dem jeweiligen Leistungserbringer gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft worden ist, beträgt je Erstellung 6 Euro; Absatz 1 Satz 2 und 5 gilt entsprechend. Die Vergütung nach Satz 1 wird um 4 Euro gemindert, wenn die  Erstellung
unter Einsatz informationstechnischer Systeme erfolgt, die in der allgemeinen ärztlichen Versorgung zur Verarbeitung von Patientendaten eingesetzt werden...“


Die KBV führt dazu aus:

„...Wenn zur Erstellung des Zertifikats das PVS-Modul genutzt wird, erhalten Ärztinnen und Ärzte zwei Euro je Impfzertifikat. Dies gilt auch für nachträglich ausgestellte Impfzertifikate und bei Abhandenkommen einer bereits erstellten Ausfertigung, wenn die Person in der Praxis geimpft wurde. Wer das Zertifikat mit Hilfe der Übergangslösung des RKI erstellt und die Daten händisch eingibt, erhält sechs Euro.

2. Ist das Impfmanagementsystem „ImpfDocNE“ ein PVS, bzw. ein „informationstechnisches System“, das „in der allgemeinen Versorgung zur Verarbeitung von Patienten“ eingesetzt wird? 

Nein, bei ImpfDocNE handelt es sich weder um ein PVS noch um ein „informationstechnisches System“, das in der „allgemeinen Versorgung zur Verarbeitung von Patientendaten“ eingesetzt wird. Das hat uns das BMG auf eine schriftliche Anfrage mitgeteilt. Zusätzlich liegt uns eine rechtliche Bewertung des BMG vor, die den Sachverhalt gleichlautend ausführlich begründet.

3. Wird über ImpfdocNE das RKI-Zertifikatsmodul, also die von der KBV erwähnte „RKI-Übergangslösung“ für die Zertifikaterstellung genutzt? 

 Ja, in ImpfDocNE werden die Covidimpfungen manuell eingetragen, und das Zertifikat wird anschließend mit Hilfe des RKI-Übergangsmodul angefordert und ausgestellt. Insofern werden sowohl die Bedingungen der Coronaschutzverordnung als auch die Ausführungen der KBV für ein 6,00 Euro-Honorar umgesetzt. 

 

Weitere Infos: 
https://www.kbv.de/html/1150_52798.php