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Neue STIKO-Empfehlung aber noch kein GBA-Beschluss. Fälligkeit nur bei Kostenübernahme anzeigen.

Viele Praxen wünschen sich, dass die Fälligkeit für eine neue STIKO-Empfehlung erst nach Kostenübernahme angezeigt wird.

Sie können gerne die STIKO-Empfehlung deaktivieren und eine Praxis-Empfehlung erstellen.

STIKO-Empfehlung aber noch kein GBA-Beschluss. Weitere Informationen.

1) STIKO-Empfehlung deaktivieren:


Beispiel mit der Zoster-Impfung als Indikation ab 18 Jahre.
(STIKO-Empfehlung November 2025)


Gehen Sie unter "VERWALTUNG", "Impfeinstellungen" und "Krankheiten".
Klicken Sie auf den Namen der Krankheit und auf "Impfempfehlungen".
Sie können die neue STIKO-Empfehlung (aber noch kein BGA-Beschluss) deaktivieren.

2) Praxis-Empfehlung "Nur bei Kostenübernahme" erstellen:

Klicken Sie auf "Erstellen":

 

‼️Achten Sie bitte darauf, dass Sie das richtige Alter eintragen!!!



 

Die Zoster-Indikation bleibt somit für Privatpatienten fällig.
Sobald die Krankenkassen die Impfung übernehmen und die Ziffer per Update freigegeben wird, wird die Fälligkeit auch bei Kassenpatienten angezeigt.