Rhesusprophylaxe dokumentieren
Die Rhesusprophylaxe kann in ImpfDocNE zur Dokumentation erfasst werden. Damit die Prophylaxe im Patientenbereich korrekt angezeigt und als fällig erkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen
Für die Anzeige einer fälligen Rhesusprophylaxe müssen folgende Informationen vorliegen:
- Eine Schwangerschaft muss hinterlegt sein (über eine Diagnose oder einen Gesundheitsgrund).
- Die Notwendigkeit der Rhesusprophylaxe muss dokumentiert sein (über eine Diagnose oder einen Gesundheitsgrund).
- Das voraussichtliche Entbindungsdatum muss eingetragen sein.
Erst wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen, kann ImpfDocNE die Rhesusprophylaxe korrekt bewerten und als fällig anzeigen.
Besonderheit bei der Fälligkeitsprüfung
Die Fälligkeit der Rhesusprophylaxe wird zusätzlich mit dem voraussichtlichen Entbindungsdatum abgeglichen. Dadurch wird verhindert, dass die Prophylaxe nach der Entbindung weiterhin als fällig angezeigt wird.
Dokumentation und Abrechnung
Die aktuelle Umsetzung dient ausschließlich der Dokumentation der Rhesusprophylaxe in ImpfDocNE.
Die Abrechnung der Rhesusprophylaxe wird derzeit geprüft und ist aktuell nicht Bestandteil der Funktion. Aus diesem Grund kann weiterhin ein Privatrezept angezeigt werden. Die fachliche und technische Umsetzung einer möglichen Abrechnungslösung wird derzeit bewertet.
Stand 23.06.2026