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STIKO-Empfehlung aber noch kein GBA-Beschluss

Die Empfehlung der STIKO ist ab der Veröffentlichung rechtswirksam. Allerdings können die Kosten erst nach Beschluss der GBA von den Krankenkassen übernommen werden.


Wenn es eine neue STIKO-Empfehlung gibt, steht zuerst noch die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie und anschließend die „Nichtbeanstandung“, des GBA-Beschlusses aus, wofür das Bundesgesundheitsministerium bis zu drei Monate Zeit hat. Vorher gibt es keine offiziellen Abrechnungsziffern und man muss die Impfungen (weiterhin) privat abrechnen.

Bis die GKV die Kosten der Impfung übernehmen, vergeht günstigstenfalls ein Zeitraum von 2 bis 3 Monaten. 

Beispiele:

  • Die neue Pneumokokkenempfehlung für Personen ab 18 Jahre. Die Empfehlung für den Impfstoff Apexxnar (PCV 20) kam von der STIKO Anfang November 2023, die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, und damit die Zahlungspflicht der GKV, kam ca. Mitte Januar 2024.
  • Meningokokken Typ B (Men B) für Kinder bis zu 5 Jahren:
    Die STIKO-Empfehlung kam am 18. Januar 2025.
  • Meningokokken Typ ACWY (Men ACWY) für Kinder von 12 bis 14 Jahren mit einer Dosis eines quadrivalenten Konjugatimpfstoffs. Nachholimpfungen sollen bis zum 25. Geburtstag erfolgen.
    Die STIKO-Empfehlung kam am 30.10.2025. 
    ⚠️Bisher kein GBA-Beschluss! (Stand 04.11.2025)
  • Herpes Zoster (ab 18 Jahren, Indikationsimpfung):
    STIKO-Empfehlung: November 2025
    ⚠️ G-BA-Beschluss steht noch aus (Stand 25.11.2025)

In so einer Situation haben Sie bis zum GBA-Beschluss 3 Möglichkeiten: