Die Empfehlung der STIKO ist ab der Veröffentlichung rechtswirksam. Allerdings können die Kosten erst nach Beschluss der GBA von den Krankenkassen übernommen werden.
Wenn es eine neue STIKO-Empfehlung gibt, steht zuerst noch die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie und anschließend die „Nichtbeanstandung“, des GBA-Beschlusses aus, wofür das Bundesgesundheitsministerium bis zu drei Monate Zeit hat. Vorher gibt es keine offiziellen Abrechnungsziffern und man muss die Impfungen (weiterhin) privat abrechnen.
Bis die GKV die Kosten der Impfung übernehmen, vergeht günstigstenfalls ein Zeitraum von 2 bis 3 Monaten.
Beispiele:
- Die neue Pneumokokkenempfehlung für Personen ab 18 Jahre. Die Empfehlung für den Impfstoff Apexxnar (PCV 20) kam von der STIKO Anfang November 2023, die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, und damit die Zahlungspflicht der GKV, kam ca. Mitte Januar 2024.
- Meningokokken Typ B (Men B) für Kinder bis zu 5 Jahren:
Die STIKO-Empfehlung kam am 18. Januar. Bisher noch kein GBA-Beschluss. (Stand 07.02.2024)
In so einer Situation haben Sie bis zum GBA-Beschluss 3 Möglichkeiten:
- Sie warten auf den GBA-Beschluss und setzen die Impfung für ca. 3 Monate aus:
https://wiki.impfdocne.de/knowledge/eine-nicht-gew%C3%BCnschte-impfung-aussetzen - Der Patient fragt bei seiner Krankenkasse nach, ob diese die Kosten übernimmt. Bei einer offiziellen STIKO-Empfehlung könnte dies gut möglich sein.
- Der Patient zahlt die Impfung privat