Off-Label Use: wenn ein Impfstoff für den Patienten nicht zugelassen ist, aber trotzdem verabreicht wird.

Ist ein Impfstoff für einen Patienten z.B. wg. Alter oder Zulassung "nur" zur Auffrischung nicht zugelassen, wird aber trotzdem verabreicht, muss der Patient aufgeklärt werden und der Arzt ist haftbar:

Ein Impfstoff kann aus folgenden Gründen für den Patienten nicht zugelassen sein:
  • für das Alter nicht zugelassen:
    Es gibt unterschiedliche Alterszulassungen je nach Impfstoff. Es ist für den Arzt oft nicht ersichtlich, da diese Informationen in der Fachinformation zu finden sind. Wenn für eine Altersgruppe keine Daten vorliegen, darf man mit dem Impfstoff auch nicht impfen. ImpfDocNE erleichtert Ihnen die Arbeit. 
    Das Fehlermanagement von ImpfDocNE lässt beim <Impfen> nur die Impfstoffe zur Auswahl zu, die für den Patienten zugelassen sind. Siehe Artikel Impfen < > Impfpass
  • Impfstoff mit anderen Impfstoffen nicht koadministrierbar:
    Grundsätzlich ist es so, dass in ImpfDocNE die in den Fachinformationen zugelassene Datenlage wiedergegeben werden muss. Alles was nicht geprüft wurde, für das also keine validen Studien vorliegen, und was nicht in den Fachinformationen steht, ist ein Off-Label Use. Mehr Erklärungen: Koadministration

Wenn Sie sich trotzdem dafür entscheiden den Patienten mit einem für ihn nicht zugelassenen Impfstoff zu impfen, müssen Sie den Patienten ausführlich aufklären. Im Schadensfalle ist der ausführende Arzt haftbar.

Sonderfall „Off-Label-Impfung“:

Da der <Impfpass> zum Nachtragen der Impfungen aus dem gelben Impfbuch konzipiert ist, verfügt er weder über ein Fehlermanagement, noch wird das tagesaktuelle Impfstofflager mit einbezogen. Außerdem sind Impfpass-Einträge nicht für die Abrechnung vorgesehen.

Für den seltenen Fall dass Sie eine Impfung eintragen müssen, die sich über das Direktimpfen nicht durchführen lässt (weil z.B. ein Impfstoff verwendet wurde, der für den Patienten nicht zugelassen ist = „off label use“), kann eine Impfpass-Buchung mit Lagerbelastung und Abrechnung vorgenommen werden.

  1. Dafür müssen Sie den Impfpass-Status vorübergehend auf "unvollständig" kennzeichnen, damit die Eingabemaske angezeigt wird

  2. Tragen Sie das Datum und den Impfstoff ein und aktivieren Sie anschließend die Option „hier in der Praxis“. Es öffnet sich das Feld „Lager belasten“. Hier können Sie auswählen, ob die Impfung privat oder über Sprechstundenbedarf und Kassenabrechnung eingetragen werden soll.

  3. Nachdem der Kostenträger ausgewählt ist, werden durch Aufklappen im Feld „Charge“ alle vorrätigen Chargen des ausgewählten Impfstoffes angezeigt. Durch Auswahl wird die verwendete Charge aus dem Lager zugewiesen. Die Angabe des Injektionsortes ist optional.

  4. Wenn alle erforderlichen Angaben gemacht sind, wird die Schaltfläche <hinzufügen> aktiv. !!!

Impfungen, die im <Impfpass> mit der Option "hier in der Praxis" eingetragen werden, können in die Abrechnung übernommen werden, wenn die Impfung nicht länger als drei Monate zurück liegt.